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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Rieder GbR

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Übernachtung, Garagenplätzen sowie für alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzen zu anderen als
Übernachtungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540
Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in
Textform vereinbart wurde.
4. Kunde in Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im
Sinne von §§ 13,14 BGB + § 1 HGB.
 

II. Vertragsabschluss, – partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande.
Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme
des Hotelangebotes durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die
Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der
Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem
Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von §§ 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig spätestens nach 5 Jahren.
Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, sowie bei dem Hotel zurechenbaren Körper –
und Gesundheitsschäden oder bei dem Hotel zurechenbaren Verlust des Lebens.
 

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltende bzw. vereinbarte Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten
Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
 
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer
des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen
Leistungen des Hotels erhöht.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Kalendertagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu
stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ,die
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr von 5,-€ pro
Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines
höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform
vereinbart werden.
6. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der

Leistungen des Hotels (No Show)

1. Das Hotel räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende
Stornobedingungen:
a) bei Stornierungen bis 6 Wochen vor Anreisedatum 60% des Zimmerpreises
b) bei Stornierungen ab der 4. Woche vor Anreisedatum 80% des Zimmerpreises
c) bei Nichtanreise bzw. keiner Stornierung 100% des Zimmerpreises
Stornierungen sind nur kostenpflichtig, wenn die Zimmer seitens des Hotels nicht weiter verkauft
werden können über den gebuchten Zeitraum.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das
gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in
Anspruch nimmt (No Show).
3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist
ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf
Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim
Hotel. Der Kunde muss den Rücktritt in Textform erklären.
 

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag
kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
 
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß III. Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung auch nach verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung vom Vertrag unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B.: in der Person des Kunden oder des Zwecks) gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen I. Ziffer 2 vorliegt
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf die Leistung sowie
Schadensersatz.
 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus
dem Vertrag. Das Hotel haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur
bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten. Ausnahmsweise haftet das Hotel für leichte
Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, oder
aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Schäden, die auf der Verletzung
essentieller Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen
Schaden beschränkt. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist
ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleiche Weise für einen
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw.
Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,- €. Für Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,- € der Betrag von 800,- €. Eine
Aufbewahrung im Hotelsafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des
Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 5.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – auch
gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
 
Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit seitens des Hotels. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende
Ziffer 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie – auf Wunsch –
gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.
 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wiesemscheid.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 10.10.12
Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutzerklärung
Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler
Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist
die:
 
Hotel Rieder GbR
S. Rieder, U. Rieder und B. Hamstengel
Mittelstraße 13
53534 Wiesemscheid
Tel.: 02691 – 1013
Fax: 02691 – 3765
Mail: info@hotel-rieder.de
 
 
 
  • Frei / Free
  • Belegt / Occupied
  • Fast ausgebucht / Almost fully booked

April 2024

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Mai 2024

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Juni 2024

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Juli 2024

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August 2024

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September 2024

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Oktober 2024

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November 2024

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Dezember 2024

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Januar 2025

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Februar 2025

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März 2025

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April 2025

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